LAG Frankfurt/Main, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1632/11
ArbG Wiesbaden, vom 15.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 916/11
Umfang der Rechtskraft eines Urteils im KündigungsschutzprozessWirksamkeit einer erneuten, auf dieselben Gründe gestützten Kündigung
BAG, Urteil vom 20.03.2014 - Aktenzeichen 2 AZR 840/12
DRsp Nr. 2014/12162
Umfang der Rechtskraft eines Urteils im KündigungsschutzprozessWirksamkeit einer erneuten, auf dieselben Gründe gestützten Kündigung
Orientierungssätze:1. Eine Kündigung kann nicht erfolgreich auf Gründe gestützt werden, die der Arbeitgeber schon zur Begründung einer vorhergehenden Kündigung vorgebracht hat und die in dem über diese geführten Prozess mit dem Ergebnis materiell geprüft worden sind, dass sie eine solche Kündigung nicht tragen. Mit einer Wiederholung der früheren Kündigung ist der Arbeitgeber in diesem Fall ausgeschlossen. Eine Präklusionswirkung entfaltet die Entscheidung über die frühere Kündigung allerdings nur bei identischem Kündigungssachverhalt. Hat sich dieser wesentlich geändert, darf der Arbeitgeber ein weiteres Mal kündigen. Das gilt auch bei einem sog. Dauertatbestand.
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