LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.11.2000
22 Sa 12/00
Normen:
FG BW (Gesetz zur Förderung der beruflichen Chancen für Frauen und der Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg) § 13 Abs. 2 ; LGlGLGlG BW (Gesetz zur Durchsetzung zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern - Landesgleichberechtigungsgesetz Baden-Württemberg) Art. 1 ; LPVG BW § 47 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 23.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 332/98

Umfang des Anspruchs auf Freistellung von ihren arbeitsvertraglichen Arbeitspflichten im Hinblick auf die Funktion als gewählte Frauenvertreterin nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz Baden-Württemberg

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2000 - Aktenzeichen 22 Sa 12/00

DRsp Nr. 2002/7881

Umfang des Anspruchs auf Freistellung von ihren arbeitsvertraglichen Arbeitspflichten im Hinblick auf die Funktion als gewählte Frauenvertreterin nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz Baden-Württemberg

Bei der Bestimmung des Tatbestandsmerkmals des erforderlichen Umfanges der Freistellung als unbestimmten Rechtsbegriff hat sich der Freistellungsanspruch einerseits nach dem Umfang der im konkreten Falle anfallenden, aber auch unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen noch nicht in Angriff genommenen Aufgaben unter Berücksichtigung der Art und der Größe der Dienststelle und insbesondere auch unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Beschäftigten und dem Verhältnis der Anzahl der weiblichen Beschäftigten zu richten.

Normenkette:

FG BW (Gesetz zur Förderung der beruflichen Chancen für Frauen und der Vereinbarung von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg) § 13 Abs. 2 ; LGlGLGlG BW (Gesetz zur Durchsetzung zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern - Landesgleichberechtigungsgesetz Baden-Württemberg) Art. 1 ; LPVG BW § 47 Abs. 3 ;

Tatbestand