LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.12.2018
5 Sa 204/18
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 27.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2117/17

Umfang des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2018 - Aktenzeichen 5 Sa 204/18

DRsp Nr. 2019/2111

Umfang des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung

Gem. § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten ist nur ein Urlaubsanspruch, der noch besteht und nicht erfüllt worden ist.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27. Februar 2018, Az. 8 Ca 2117/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Anzahl der von der Beklagten abzugeltenden Urlaubstage und die Zahlung von restlichem Urlaubsgeld.

Der 1966 geborene Kläger war vom 15.07.2008 bis zum 31.05.2015 bei der Beklagten als Schichtarbeiter zu einem durchschnittlichen Monatsentgelt von zuletzt € 3.160,00 brutto beschäftigt. Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis am 06.03.2015 fristlos, hilfsweise ordentlich aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch die hilfsweise ordentliche Kündigung mit Ablauf des 31.05.2015. Dies steht rechtskräftig fest (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 08.12.2016 - 2 Sa 97/16).