Es wird festgestellt,
dass die Zeugnisverweigerung des Zeugen H. in Bezug auf die Fragen
Woher haben Sie Oberbaumaterialien bezogen?
Wer waren die Hauptkunden der VKA im Ruhrgebiet?
War die Duisburger Verkehrsgesellschaft eine Kundin?
War die Mülheimer Verkehrsgesellschaft eine Kundin?
War die RWE Power AG aus Frechen eine Kundin?
2. 3. 4.
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