LAG Hamm - Urteil vom 18.12.2014
17 Sa 1102/14
Normen:
TVöD -B § 18 Abs. 4; BGB § 613a; TVöD -B § 20;
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 24.06.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 759/13

Umfang des BetriebsübergangsEintritt des Erwerbers in dynamische Bezugnahmeklauseln

LAG Hamm, Urteil vom 18.12.2014 - Aktenzeichen 17 Sa 1102/14

DRsp Nr. 2015/3568

Umfang des Betriebsübergangs Eintritt des Erwerbers in dynamische Bezugnahmeklauseln

Die Entscheidung des EuGH vom 18.07.2013 (C - 426/11) steht nicht dem Eintritt des Betriebserwerbers in die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse entgegen. Der Eintritt des Betriebserwerbers bezieht sich auf alle individualvertraglich begründeten Rechte und Pflichten und umfasst auch dynamische Bezugnahmeklauseln (Anschluss an Hessisches Landesarbeitsgericht 25.03.2014 - 8 Sa 1150/13).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 24.06.2014 - 1 Ca 759/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVöD -B § 18 Abs. 4; BGB § 613a; TVöD -B § 20;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung der Klägerin in der Zeit vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2012.