Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2018 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die mitbestimmungsrechtliche Behandlung von Umkleidezeiten.
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Automobilbranche und unterhält einen Betrieb im sogenannten F in K . Antragsteller ist der dort gebildete Betriebsrat.
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