Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.03.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Versetzung der Klägerin und den hiermit einhergehenden Anspruch auf Beschäftigung als sog. "Operator 3" im Werk der Beklagten in K -N .
1. 2.
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