LAG Köln - Urteil vom 12.11.2021
10 Sa 281/20
Normen:
BetrVG § 99; BGB § 315; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 11.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1889/19

Umfang des Rechts zur Versetzung an anderen ArbeitsortVertragliches Weisungsrecht als Grundlage für VersetzungAusübung billigen Ermessens nach § 106 GewO bei Versetzung

LAG Köln, Urteil vom 12.11.2021 - Aktenzeichen 10 Sa 281/20

DRsp Nr. 2022/6199

Umfang des Rechts zur Versetzung an anderen Arbeitsort Vertragliches Weisungsrecht als Grundlage für Versetzung Ausübung billigen Ermessens nach § 106 GewO bei Versetzung

1. Die Versetzung des Klägers an einen anderen Arbeitsort bei gleichzeitiger Zuweisung einer anderen Tätigkeit mit anderer Entgeltgruppe ist vom vertraglichen Weisungsrecht gedeckt. 2. Sind im Arbeitsvertrag Inhalt und Ort der Arbeitsleistung nicht festgelegt, bestimmt sich der Umfang des Weisungsrechts durch den Arbeitgeber nach § 106 GewO. 3. Das Weisungsrecht unterliegt der Ausübungskontrolle und muss billigem Ermessen entsprechen.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.03.2020 - 9 Ca 1889/19 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 99; BGB § 315; ZPO § 97 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Versetzung der Klägerin und den hiermit einhergehenden Anspruch auf Beschäftigung als sog. "Operator 3" im Werk der Beklagten in K -N .

1. 2.