LAG Köln - Urteil vom 04.06.2003
3 (7) Sa 1120/02
Normen:
BetrVG § 99 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 18.06.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 17 Ca 127/02

Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers bei Versetzungsmaßnahmen - Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

LAG Köln, Urteil vom 04.06.2003 - Aktenzeichen 3 (7) Sa 1120/02

DRsp Nr. 2003/15522

Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers bei Versetzungsmaßnahmen - Versetzung, Weisungsrecht, Änderungskündigung, gemeinsamer Betrieb, Mitbestimmung, Schwellenwert

Zum Umfang des Weisungsrechts des Arbeitgebers bei Versetzungsmaßnahmen ohne Änderungskündigung.

Normenkette:

BetrVG § 99 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Weisung der Beklagten.

Unternehmensgegenstand der Beklagten ist die Herstellung von Zahnersatz. Sie beschäftigte zuletzt 18 Arbeitnehmer. Seit Januar 1999 existiert daneben die D , bei der zuletzt vier Arbeitnehmer beschäftigt waren. Beide Gesellschaften werden in Personalunion vom Geschäftsführer der Beklagten geleitet. Der am 25.06.1960 geborene, verheiratete und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtige Kläger ist bei der Beklagten seit August 1977 beschäftigt und war bis zum Ablauf der letzten Wahlperiode Betriebsratsvorsitzender. Mitte Oktober 2001 wies der Geschäftsführer der Beklagten den Kläger an, ab sofort ausschließlich als Kurierfahrer zu arbeiten.