Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Kündigung der Insolvenzschuldnerin vom 21. Dezember 2000.
Die Insolvenzschuldnerin ist in ihrer Rechtsform eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Großbuchbinderei und die Ausübung aller damit verbundenen und ähnlichen Geschäfte. Bei der Insolvenzschuldnerin waren zum Zeitpunkt der hier streitigen Kündigung 77 Arbeitnehmer beschäftigt, wobei die Insolvenzschuldnerin beabsichtigt hatte, 19 Arbeitnehmern zu kündigen.
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