BVerwG - Urteil vom 26.11.2015
5 C 14.14
Normen:
BUKG § 6 Abs. 1 S. 1; SVG § 62 Abs. 2;
Fundstellen:
BVerwGE 153, 292
DÖV 2016, 355
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 31.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 A 63/12
OVG Schleswig-Holstein, vom 12.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 LB 8/14

Umzugskostenvergütung für Berufssoldaten aus Anlass der Begründung eines neuen Berufs nach Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand

BVerwG, Urteil vom 26.11.2015 - Aktenzeichen 5 C 14.14

DRsp Nr. 2016/1846

Umzugskostenvergütung für Berufssoldaten aus Anlass der Begründung eines neuen Berufs nach Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand

1. Der Begriff des Berufs im Sinne des § 62 Abs. 3 Satz 2 SVG entspricht dem verfassungsrechtlichen Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 GG.2. Für die nach § 62 Abs. 3 Satz 2 SVG vorausgesetzte Erforderlichkeit des Umzugs ist unerlässlich, aber auch ausreichend, dass der Umzug einen berufsbezogenen Charakter aufweist. Hierfür genügt, dass die Aufnahme der neuen beruflichen Tätigkeit nach Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand die maßgebliche Ursache für den Umzug des ehemaligen Berufssoldaten ist.

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. September 2014 aufgehoben.

Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Normenkette:

BUKG § 6 Abs. 1 S. 1; SVG § 62 Abs. 2;

Gründe

I

Der Kläger begehrt die Bewilligung von Umzugskostenvergütung in Form der Beförderungsauslagen.