Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.04.2017 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Förderung eines Existenzgründungsvorhabens in Höhe von 15.000,00 Euro als Zuschuss.
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