LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.10.2017
L 6 AS 839/17
Normen:
SGG § 153 Abs. 4; SGB X § 31 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 04.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 25 AS 3620/15

Unanfechtbarkeit eines Informationsschreibens des Leistungsträgers zu Förderungsmöglichkeiten für ein Existenzgründungsvorhaben nach dem SGB im sozialgerichtlichen Verfahren aufgrund fehlender Verwaltungsaktseigenschaft

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2017 - Aktenzeichen L 6 AS 839/17

DRsp Nr. 2019/12071

Unanfechtbarkeit eines Informationsschreibens des Leistungsträgers zu Förderungsmöglichkeiten für ein Existenzgründungsvorhaben nach dem SGB im sozialgerichtlichen Verfahren aufgrund fehlender Verwaltungsaktseigenschaft

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.04.2017 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 4; SGB X § 31 S. 1;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt die Förderung eines Existenzgründungsvorhabens in Höhe von 15.000,00 Euro als Zuschuss.