Die Parteien streiten um die Frage, ob die als examiniertes Fachpersonal (Kinderkrankenschwester) aufgrund des unter dem 21.05.2004 geschlossenen Arbeitsvertrages beschäftigte Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe und Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist verpflichtet ist.
Der zwischen der Klägerin und der Beklagten geschlossene Arbeitsvertrag enthält in § 2 folgende Regelung:
§ 2 Probezeit/Kündigungsfristen
1.....
2. Nach Ablauf der Probezeit gilt die eine Kündigungsfristen von 6 Wochen zum Quartalsende. und in § 10 folgende Regelung:
§ 10 Vertragsstrafe
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