BAG - Urteil vom 17.12.2009
6 AZR 665/08
Normen:
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) § 4 Abs. 1, Anlage 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3;
Fundstellen:
AP TVÜ § 4 Nr. 1
AuA 2010, 115
AuR 2010, 87
NZA 2010, 670
Vorinstanzen:
LAG Niedersachsen, vom 23.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Sa 1749/07
ArbG Stade, vom 18.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 247/07

Unbedenkliche Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung aus dem TVÜ-Bund in den TVöD infolge Besitzstandswahrung; Kostenentscheidung bei teilweiser Erledigterklärung

BAG, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 6 AZR 665/08

DRsp Nr. 2010/2039

Unbedenkliche Begünstigung von Arbeitern gegenüber Angestellten bei Überleitung aus dem TVÜ-Bund in den TVöD infolge Besitzstandswahrung; Kostenentscheidung bei teilweiser Erledigterklärung

Orientierungssätze: 1. Aufgrund der Regelung in § 4 Abs. 1 TVÜ-Bund iVm. Anlage 2 zum TVÜ-Bund war ein angestellter Meister, der nach der VergGr. Vc BAT vergütet wurde, der Entgeltgruppe 8 zuzuordnen, während die ihm unterstellten Lehrgesellen aus der Lohngr. 9 MTArb in die Entgeltgruppe 9 des TVöD übergeleitet wurden.