LAG Hamm - Urteil vom 16.11.2007
13 Sa 532/07
Normen:
BetrVG § 112 ; GewO § 106 ; BGB § 133 § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 13.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4567/06

Unbegründet Klage auf Sozialplanabfindung bei unsubstantiierter Darlegung geänderter Arbeitsbedingungen - kein Angebot zur Änderung der Arbeitsbedingungen durch Ausübung des Direktionsrechtes

LAG Hamm, Urteil vom 16.11.2007 - Aktenzeichen 13 Sa 532/07

DRsp Nr. 2008/5273

Unbegründet Klage auf Sozialplanabfindung bei unsubstantiierter Darlegung geänderter Arbeitsbedingungen - kein Angebot zur Änderung der Arbeitsbedingungen durch Ausübung des Direktionsrechtes

Allein die Äußerung eines Abteilungsleiters, der Arbeitnehmer solle dort arbeiten, wo Platz sei, kann bei verständiger Würdigung nicht als Angebot auf Änderung der Arbeitsbedingungen beurteilt werden, die Aussage kann vielmehr zwanglos auch als Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts gewertet werden, wenn der bisherige Arbeitsplatz des Arbeitnehmers ersatzlos wegfällt; selbst wenn damit die Grenzen des Weisungsrechts überschritten worden sind, kann darin trotzdem nicht ein Angebot der Arbeitgeberin gesehen werden, den Vertrag einvernehmlich zu ändern, soweit diese erkennbar davon ausgegangen ist, einseitig eine Änderung herbeiführen zu können.

Normenkette:

BetrVG § 112 ; GewO § 106 ; BGB § 133 § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um das Bestehen des Anspruchs auf Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan.