LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.01.2008
6 Sa 1820/07
Normen:
BGB § 123 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 04.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 78 Ca 20618/06

Unbegründete Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen arglistiger Täuschung bei möglicher Beschränkung einer Fremdvergabe

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 1820/07

DRsp Nr. 2008/4233

Unbegründete Anfechtung einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers wegen arglistiger Täuschung bei möglicher Beschränkung einer Fremdvergabe

»Ein Arbeitnehmer der sein Arbeitsverhältnis wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit mit Rücksicht auf die Erklärung des Arbeitgebers, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für ihn zu haben, selbst gekündigt hat, ist nicht deshalb zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung berechtigt, weil der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt hätte, die Fremdvergabe der Tätigkeit eines anderen Bereichs einzuschränken, wie er es vier Monate später im Fall eines kurzfristig auf seinem Arbeitsplatz nicht mehr einsetzbaren Mitarbeiters getan hat.«

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die am ....... 1964 geborene Klägerin, die seit dem 10. Oktober 2002 einer Schwerbehinderten gleichgestellt ist, stand seit dem 11. August 1986 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten. Sie verdiente zuletzt als Stationshilfe ca. 1.000,00 EUR brutto monatlich.