Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Wiesbaden vom 11. März 2010 - 4 Ca 3184/08 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin Auskünfte erteilen muss, die an ein Unternehmen zu geben die Klägerin rechtskräftig verurteilt ist.
Die Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin in deren Tierpension seit dem 01. September 2004 angestellt und mit untergeordneten Tätigkeiten, wie beispielsweise Futter reichen und Reinigungsarbeiten beschäftigt.
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