LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 16.12.2008
5 Sa 226/08
Normen:
BhVOAufhebungsVO Art. 2 Nr. 1; BhVOAufhebungsVO Art. 2 Nr. 2; BAT § 40 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Flensburg, öD 3 Ca 1186/07 vom 10.04.2008,

Unbegründete Beihilfeklage bei nicht beihilfekonformer Privatversicherung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 226/08

DRsp Nr. 2009/6262

Unbegründete Beihilfeklage bei nicht beihilfekonformer Privatversicherung

1. Gemäß Art. 2 Nr. 2 der Landesverordnung zur Aufhebung der Beihilfeverordnung vom 06.11.2003 (GVBl. Schleswig-Holstein 2003, S. 566 - AufhebungsVO) erhalten Arbeitnehmer, die am 01.01.2004 das 40. Lebensjahr vollendet haben und bis zur Aufhebung der Beihilfeverordnung volle Beihilfe aufgrund einer beihilfekonformen Privatversicherung erhielten, weiterhin entsprechende Beihilfe. 2. Bereits nach dem Wortlaut dieser Norm ergibt sich, dass unter "Beihilfekonformität" nur eine solche Privatversicherung zu verstehen ist, die den Bemessungssatz der Beihilfe auf 100 % aufstockt. Auch nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften wird unter "beihilfekonform" ein Prozenttarif verstanden (vgl. § 257 Abs. 2 a S. 1 Nr. 2 b SGB V).

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, Kammer Husum, vom 10.04.2008, Az.: öD 3 Ca 1186/07, wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BhVOAufhebungsVO Art. 2 Nr. 1; BhVOAufhebungsVO Art. 2 Nr. 2; BAT § 40 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über das Fortbestehen von Krankenbeihilfeansprüchen des Klägers über den 31.12.2003 hinaus.