LAG Köln - Urteil vom 19.09.2007
4 Sa 350/07
Normen:
BAT § 22 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 4435/06

Unbegründete Eingruppierungsklage einer Lehrerin - Erteilung der Unterrichtserlaubnis für angestellte Lehrerin als Verwaltungsakt

LAG Köln, Urteil vom 19.09.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 350/07

DRsp Nr. 2008/5297

Unbegründete Eingruppierungsklage einer Lehrerin - Erteilung der Unterrichtserlaubnis für angestellte Lehrerin als Verwaltungsakt

»Die Erteilung einer Unterrichtserlaubnis an angestellte Lehrer ist ein Verwaltungsakt.«

Normenkette:

BAT § 22 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Eingruppierung der Klägerin. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen.

Gegen dieses am 24.01.2007 verkündete, der Klägerin am 28.02.2007 zugestellte Urteil hat diese am 28.03.2007 Berufung eingelegt und diese nach Verlängerung der Begründungsfrist bis zum 30.05.3005 am 30.05.2007 begründet.