LAG Köln - Urteil vom 29.11.2006
7 Sa 743/06
Normen:
TV Wasserwirtschaft NRW § 24 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 8391/05

Unbegründete Eingruppierungsklage eines überörtlichen Handwerkers im Bereich Wassertechnik - Auslegung des Tarifbegriffs der selbständigen Leistungen anhand tariflicher Regelbeispiele

LAG Köln, Urteil vom 29.11.2006 - Aktenzeichen 7 Sa 743/06

DRsp Nr. 2007/11690

Unbegründete Eingruppierungsklage eines überörtlichen Handwerkers im Bereich Wassertechnik - Auslegung des Tarifbegriffs der selbständigen Leistungen anhand tariflicher Regelbeispiele

1. "Selbständige Leistungen" im Tarifsinne erfordern einen über das bloße "selbständig" oder auch "selbständig und verantwortlich" arbeiten hinausgehenden qualitativen Mehrwert.2. Wie dieser Mehrwert im Einzelfall zu konkretisieren ist, muss dem jeweiligen Tarifzusammenhang entnommen werden; hierfür sind insbesondere die von den Tarifvertragsparteien selbst aufgenommenen Regelbeispiele zu den einzelnen Entgelt- und Fallgruppen von ausschlaggebender Bedeutung.