LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.07.2006
10 Sa 202/06
Normen:
BAT § 22 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 11.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 723/05

Unbegründete Eingruppierungsklage eines Vollstreckungsbeamten im Bereich der Kfz-Zulassung - Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistungen - Unerheblichkeit der Einschätzung von Vorgesetzten

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.07.2006 - Aktenzeichen 10 Sa 202/06

DRsp Nr. 2007/2714

Unbegründete Eingruppierungsklage eines Vollstreckungsbeamten im Bereich der Kfz-Zulassung - Tätigkeitsmerkmal der selbständigen Leistungen - Unerheblichkeit der Einschätzung von Vorgesetzten

1. Selbständige Leistungen im Sinne der tariflichen Tätigkeitsmerkmale erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative, wobei eine leichte geistige Arbeit diese Anforderungen nicht erfüllen kann; unter selbständiger Leistung ist vielmehr eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Vergütungsgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich der einzuschlagenden Wege, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses, eine eigene Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert.