Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 10.04.2008,
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über Ersatzansprüche des Klägers wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgrund einer von dem Kläger behaupteten Diskriminierung wegen seiner Behinderung, seiner Herkunft, Rasse und Religion.
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