LAG Niedersachsen - Urteil vom 11.12.2008
7 Sa 608/08
Normen:
AGG § 1 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim, vom 10.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 212/07

Unbegründete Entschädigungsklage eines Kommissionierers wegen Benachteiligung durch ungerechtfertigte Leistungsvorgaben

LAG Niedersachsen, Urteil vom 11.12.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 608/08

DRsp Nr. 2009/5799

Unbegründete Entschädigungsklage eines Kommissionierers wegen Benachteiligung durch ungerechtfertigte Leistungsvorgaben

Erst wenn objektiv erkennbar ist oder der Kläger gegenüber der Beklagten deutlich zu erkennen gibt, dass er aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, die geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung zu erbringen, ist die Beklagte verpflichtet, dem Kläger einen leidensgerechten Arbeitsplatz, soweit vorhanden, anzubieten.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 10.04.2008, 3 Ca 212/07, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1 Abs. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten zuletzt noch über Ersatzansprüche des Klägers wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgrund einer von dem Kläger behaupteten Diskriminierung wegen seiner Behinderung, seiner Herkunft, Rasse und Religion.