LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 09.12.2008
5 Sa 286/08
Normen:
AGG § 1 Abs. 1; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 1; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2;
Fundstellen:
ArbRB 2009, 96
AuA 2009, 619
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, 5 Ca 453 b/08 vom 05.06.2008,

Unbegründete Entschädigungsklage wegen Altersdiskriminierung bei der Einstellung - Benachteiligung und Anforderungsprofil - Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Bewerbung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 286/08

DRsp Nr. 2009/3198

Unbegründete Entschädigungsklage wegen Altersdiskriminierung bei der Einstellung - Benachteiligung und Anforderungsprofil - Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Bewerbung

1. Eine Stellenanzeige, nach der ein/e "jüngere/r" Buchhalter/in gesucht wird, enthält eine Altersdiskriminierung, weil von vornherein ältere Bewerber nicht angesprochen und damit benachteiligt werden. 2. Erfüllt ein Bewerber das in der Stellenanzeige festgelegte Anforderungsprofil augenscheinlich nicht, kann er keine Entschädigungszahlung nach § 15 Abs. 2 AGG beanspruchen. 3. Allein der Umstand, dass sich ein Arbeitnehmer parallel und zeitnah auf zahlreiche Stellen im gesamten norddeutschen Bereich beworben hat, ist für sich genommen nicht geeignet, die Ernsthaftigkeit seiner Bewerbung in Frage zu stellen, insbesondere wenn er sich ganz überwiegend auf "neutrale" Stellenanzeigen ohne diskriminierenden Inhalt beworben hat, seit langem arbeitslos und gegenüber vier Personen unterhaltsverpflichtet ist.