1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 19.06.2008 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages mit Blockmodell.
Der Kläger, geboren am 18. April 1947, ist seit dem 1. Januar 1976 bei der Beklagten als vollzeitbeschäftigter wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig zu einem Monatsentgelt von zuletzt EUR 4.952,82 brutto. Er begutachtet Förderanträge der Industrie im Bereich Kraftwerkstechnik.
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