LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.02.2006
19 Sa 54/05
Normen:
BETV(BDE) § 5 Abs. 1 Satz 1 ; TV-BSW § 1 Abs. 2 § 2 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Karlsruhe, vom 20.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 201/05

Unbegründete Klage auf Einmalzahlung in der Energiewirtschaft - wirksame tarifliche Anrechnungsregelung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.02.2006 - Aktenzeichen 19 Sa 54/05

DRsp Nr. 2007/9519

Unbegründete Klage auf Einmalzahlung in der Energiewirtschaft - wirksame tarifliche Anrechnungsregelung

1. Findet der Bundesentgelttarifvertrag des Bundesverbandes der Deutschen Energiewirtschaft (BETV BDE) aufgrund der Regelungen in der Präambel und in § 1 Abs. 2 TV-BSW (Tarifvertrag zur Besitzstandswahrung) bereits vor dem 01.01.2005 Anwendung, gilt auch die Regelung des § 2 Abs. 2 dieses Tarifvertrages; danach können 75 % der tariflichen Erhöhungen von Löhnen und Vergütungen des BETV(BDE) so lange angerechnet werden, bis die jeweils geltenden (und gegenüber dem Haustarif geringer bemessenen) Löhne des BETV(BDE) erreicht sind. 2. Gegen eine solche tarifliche Anrechnungsregelung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Besitzstandswahrung in § 2 Abs. 1 TV-BSW, wonach die bisherigen Tabellenlöhne, soweit sie die Löhne und Vergütungen des BETV(BDE) übersteigen, weiter gezahlt werden, bestehen keine Zulässigkeitsbedenken.