LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.12.2007
15 Sa 1722/07
Normen:
DB Vermittlung TV § 10 ;
Fundstellen:
NJ 2008, 336
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 41 Ca 19729/06

Unbegründete Klage auf Entgeltdifferenzen bei der Deutschen Bahn - keine Angleichung der Ost-West-Monatstabellentgelte bei deutlicher Unterschreitung des Vergleichsentgelts im Gebiet Ost beim letzten Arbeitgeber

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 15 Sa 1722/07

DRsp Nr. 2008/5248

Unbegründete Klage auf Entgeltdifferenzen bei der Deutschen Bahn - keine Angleichung der Ost-West-Monatstabellentgelte bei deutlicher Unterschreitung des Vergleichsentgelts im Gebiet Ost beim letzten Arbeitgeber

»Unterschritt das Monatstabellenentgelt beim letzten Arbeitgeber wegen der dort vorhanden wirtschaftlichen Schwierigkeiten deutlich ein Vergleichsentgelt im Gebiet Ost, dann kann der Arbeitnehmer keine Angleichung des Monatstabellenentgelts im Gebiet Ost an ein Monatstabellenentgelt im Gebiet West nach § 10 DB Vermittlungs TV verlangen.

Normenkette:

DB Vermittlung TV § 10 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung von Vergütungsdifferenzen wegen der Angleichung von Ost- an Westtariflöhne.