LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 09.11.2009
5 Sa 224/09
Normen:
BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 05.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1746/08

Unbegründete Klage auf Mehrarbeit bei Übersendung monatlicher Stundenzettel; Darlegungslast der Arbeitnehmerin bei Verdienstabrechnungen mit Überstundenausgleich

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.11.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 224/09

DRsp Nr. 2010/6783

Unbegründete Klage auf Mehrarbeit bei Übersendung monatlicher Stundenzettel; Darlegungslast der Arbeitnehmerin bei Verdienstabrechnungen mit Überstundenausgleich

1. Sendet eine Arbeitnehmerin der Arbeitgeberin monatlich Stundenzettel (Stundenberichte) zu, aus denen sich ergibt, dass Überstunden angefallen sind, und werden diese in den Verdienstabrechnungen als solche jeweils ausgewiesen und (auch unter Berücksichtigung zum Ausgleich genommener Freistunden) saldiert, liegt es nahe, dass die Arbeitnehmerin im Hinblick auf dieses Verhalten der Arbeitgeberin darauf vertrauen darf, dass die tatsächliche Grundlage der von ihr geltend gemachten Überstunden von der Arbeitgeberin nicht bestritten wird. 2. Ein derartiger Vertrauenstatbestand bei der Abrechnung von Überstunden liegt jedoch nicht vor, wenn geltend gemachte Überstunden nur zum Teil ausgeglichen werden oder sich den Verdienstabrechnungen nur die Zahlung von Sonntagszuschlägen und einer besonderen Vergütung an Feiertagen entnehmen lässt.

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 05.03.2009 - 9 Ca 1746/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: