LAG München - Urteil vom 27.11.2008
2 Sa 165/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
BAG, 3 AZR 189/06 vom 31.07.2007,
ArbG München, vom 06.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 9858/03

Unbegründete Klage auf Rentnerweihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung

LAG München, Urteil vom 27.11.2008 - Aktenzeichen 2 Sa 165/08

DRsp Nr. 2009/17030

Unbegründete Klage auf Rentnerweihnachtsgeld aufgrund betrieblicher Übung

1. Bei Leistungen an die gesamte Belegschaft oder an eine Gruppe von Mitarbeitern erstarkt eine dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit. 2. Ein erkennbar auf das jeweilige Jahr beschränktes Zahlungsversprechen oder der Hinweis darauf, dass die Leistung ohne Präjudiz für die Zukunft erfolgt, führen dazu, dass Arbeitnehmer und/oder Versorgungsempfänger dem zeitlich vorangehenden Verhalten des Arbeitgeberin keinen Verpflichtungswillen entnehmen können.

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 6.4.2004 - 14 Ca 9858/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Er trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über ein Weihnachtsgeld für Betriebsrentner.