LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.02.2009
6 Sa 399/08
Normen:
BAT § 33 Abs. 2; TV-L § 19 Abs. 5 S. 1; TV-L § 19 Abs. 5 S. 2; TV-Ü-Länder § 2;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, 3 Ca 692 e/08 vom 02.10.2008,

Unbegründete Klage auf tarifliche Baustellenzulage

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.02.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 399/08

DRsp Nr. 2009/9893

Unbegründete Klage auf tarifliche Baustellenzulage

1. § 33 Abs. 2 BAT (Baustellenzulage) ist zum 01.11.2006 außer Kraft getreten. 2. § 33 Abs. 2 BAT gilt nicht gemäß § 19 Abs. 5 Satz 2 TV-L "bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Tarifvertrags" fort; die Auslegung von § 19 TV-L (Erschwerniszuschläge) ergibt, dass die Baustellenzulage gemäß § 33 Abs. 2 BAT von dieser Bestimmung nicht erfasst wird. _

Tenor:

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 02.10.2008 - 3 Ca 692 e/08 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BAT § 33 Abs. 2; TV-L § 19 Abs. 5 S. 1; TV-L § 19 Abs. 5 S. 2; TV-Ü-Länder § 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Zahlung einer monatlichen Baustellenzulage.

Der Kläger ist seit 1982 bei dem beklagten Land beschäftigt. Zuletzt arbeitete er als Technischer Angestellter.

Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Der mit "Erschwerniszuschläge" überschriebene § 19 TV-L lautet wie folgt: