LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.10.2012
18 Sa 1435/12
Normen:
BGB § 630; GewO § 109;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 22.06.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 18230/11

Unbegründete Klage auf Zeugnisergänzung bei fehlender Substantiierung tatsächlich ausgeübter Reinigungstätigkeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.10.2012 - Aktenzeichen 18 Sa 1435/12

DRsp Nr. 2013/24645

Unbegründete Klage auf Zeugnisergänzung bei fehlender Substantiierung tatsächlich ausgeübter Reinigungstätigkeit

Zur Aufnahme der Arbeitsaufgabe "Sauberkeit und Pflege der gesamten Praxis unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen" in den beschreibenden Teil des Zeugnisses hat die Arbeitnehmerin darzulegen, dass sie diese Aufgabe auch tatsächlich verrichtet hat.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 22. Juni 2012 - 28 Ca 18230/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 630; GewO § 109;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin von der Beklagten die Aufnahme einer bestimmten Aufgabenbeschreibung in das ihr erteilte und zwischenzeitlich im Wesentlichen einvernehmlich abgeänderte Zeugnis verlangen kann.

Wegen des diesem Streit zugrunde liegenden unstreitigen Sachverhaltes und des streitigen Vorbringens der Parteien in der ersten Instanz wird auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (Bl. 71 - 75, 82 - 87 d. A.) sowie auf die zwischen den Parteien in der Eingangsinstanz gewechselten Schriftsätze Bezug genommen.