LAG Hamm - Urteil vom 11.05.2006
8 Sa 80/06
Normen:
BGB § 297 § 611 Abs. 1 § 705 ; ZPO § 138 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hagen - 4 Ca 639/05 - 14.12.2005,

Unbegründete Lohnklage bei Unterstützung der Arbeitgeberin im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaft - sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach jahrelanger Arbeitsunfähigkeit

LAG Hamm, Urteil vom 11.05.2006 - Aktenzeichen 8 Sa 80/06

DRsp Nr. 2006/27860

Unbegründete Lohnklage bei Unterstützung der Arbeitgeberin im Rahmen nichtehelicher Lebensgemeinschaft - sekundäre Darlegungslast des Arbeitnehmers zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit nach jahrelanger Arbeitsunfähigkeit

1. Führte der Arbeitnehmer eine Lebensgemeinschaft mit der Arbeitgeberin, in deren Rahmen diese den Arbeitnehmer zeitweilig gegen entsprechende Pflegegeldleistung der Krankenkasse versorgte, und bezog der Arbeitnehmer selbst Leistungen des Sozialamtes, ist eine trotz ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit erfolgte Unterstützung bei der Führung des Transportbetriebes (Telefonate, Anweisungen an Fahrer oder Übernahme einzelner Touren) nicht ohne weiteres als Erfüllung der vertraglichen Arbeitspflicht anzusehen (diese war für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgeschlossen), vielmehr spricht eine gelegentliche Tätigkeit des Arbeitnehmers eher für eine Mithilfe im Betrieb der Lebensgefährtin auf der Grundlage der bestehenden Lebensgemeinschaft, wie sie unter Eheleuten nicht selten auf familienrechtlicher Grundlage geleistet wird.2. Auch wenn im fortbestehenden Arbeitsverhältnis die Darlegungs- und Beweislast für die fehlende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitgeber trifft, kann sich die Überzeugung von der Richtigkeit des arbeitgeberseitigen Einwandes schon aus Indiztatsachen ergeben.