LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.09.2008
3 Sa 204/08
Normen:
BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 818 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, 1 Ca 219 a/08 vom 24.04.2008,

Unbegründete Rückzahlungsklage wegen Überzahlung einer Leistungszulage bei Wegfall der Bereicherung - Darlegungslast und Beweiserleichterung bei Entreicherungseinwand - substantiierte Darlegungen der Arbeitnehmerin zu den familiären Einkommensverhältnissen und Ausgaben der Bedarfsgemeinschaft

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.09.2008 - Aktenzeichen 3 Sa 204/08

DRsp Nr. 2009/1150

Unbegründete Rückzahlungsklage wegen Überzahlung einer Leistungszulage bei Wegfall der Bereicherung - Darlegungslast und Beweiserleichterung bei Entreicherungseinwand - substantiierte Darlegungen der Arbeitnehmerin zu den familiären Einkommensverhältnissen und Ausgaben der Bedarfsgemeinschaft

1. § 818 Abs. 3 BGB dient dem Schutz der "gutgläubig" Bereicherten, die das rechtsgrundlos Empfangene im Vertrauen auf das (Fort-) Bestehen des Rechtsgrundes verbraucht hat und die nicht über den Betrag einer wirklichen (noch bestehenden) Bereicherung hinaus zur Herausgabe oder zum Wertersatz verpflichtet werden soll; bei der Überzahlung von Gehalt kommt es dabei darauf an, ob die Empfängerin die Beträge restlos für ihre laufenden Lebensbedürfnisse verbraucht oder sich damit Werte oder Vorteile verschafft hat, die in ihrem Vermögen vorhandenen sind. 2. Die Bereicherte hat den Wegfall der Bereicherung zu beweisen (rechtsvernichtende Einwendung); dazu hat sie im Einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, dass die Bereicherung weggefallen ist. 3. Bei kleineren und mittleren Arbeitseinkommen und einer gleichbleibend geringen Überzahlung des laufenden Arbeitsentgelts besteht die Möglichkeit des Beweises des ersten Anscheins für den Wegfall der Bereicherung.