LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.10.2006
5 Sa 205/05
Normen:
BGB § 826 ;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 27.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 164 e/06

Unbegründete Schadensersatzklage bei Titelmissbrauch

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.10.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 205/05

DRsp Nr. 2007/1171

Unbegründete Schadensersatzklage bei Titelmissbrauch

»Über die materielle Unrichtigkeit des Vollstreckungsbescheids hinaus setzt ein Schadensersatzanspruch wegen Titelmissbrauchs nach § 826 BGB das Hinzutreten besonderer Umstände voraus, die sich aus der Art und Weise der Titelerlangung oder der beabsichtigten Vollstreckung ergeben und die das Vorgehen des Gläubigers als sittenwidrig prägen, sodass die Durchbrechung der Rechtskraft gerechtfertigt erscheint. Sofern der Titel nicht erschlichen worden ist, reicht die bloße Kenntnis des Gläubigers von der materiell-rechtlichen Unrichtigkeit des Titels nicht aus.«

Normenkette:

BGB § 826 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch um einen Erstattungsanspruch der ehemaligen Klägerin wegen abgeführter Erstattungsbeiträge zur Sozialversicherung und Steuern.