Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wetzlar vom 05. Februar 2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte dem Kläger den Schaden zu ersetzen hat, den der Kläger dadurch erleidet, dass die Arbeitgeberin des Klägers das Altersteilzeitwertguthaben nicht in geeigneter Weise gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit abgesichert hat.
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