LAG München - Urteil vom 21.12.2006
4 Sa 960/06
Normen:
BGB § 158 Abs. 1 § 162 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 19.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 16213/05

Unbegründete Vergütungsklage eines Piloten bei aufschiebend bedingtem Arbeitsvertrag und erfolglosem Überprüfungsflug

LAG München, Urteil vom 21.12.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 960/06

DRsp Nr. 2007/14341

Unbegründete Vergütungsklage eines Piloten bei aufschiebend bedingtem Arbeitsvertrag und erfolglosem Überprüfungsflug

Hängt das Wirksamwerden des Arbeitsvertrages vom Ergebnis "der erforderlichen Überprüfungsflüge" ab, stellt dies eine aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB dar, an deren Zulässigkeit keine Zweifel bestehen, zumal das erfolgreiche Absolvieren jedenfalls eines Überprüfungsfluges auf dem entsprechenden Flugzeugtyp zwingende Voraussetzung für die Erteilung der erforderlichen verwaltungsrechtlichen Erlaubnis ("Type Rating") durch das Luftfahrtbundesamt ist.

Normenkette:

BGB § 158 Abs. 1 § 162 Abs. 1 § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht Vergütungsansprüche aus einem von ihm als wirksam zustande gekommen angesehenen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten geltend.

Der am 00.00.1956 geborene, verheiratete und für ein Kind unterhaltspflichtige Kläger ist Pilot. Nach längerer Erkrankung ab September 2003 schloss er mit der Beklagten einen schriftlichen Anstellungsvertrag unter dem 14.03.2005 (Anl. K1, Bl. 6 bis 9 d. A., nebst Ergänzungsvertrages vom 14./30.03.2005, Bl. 10 d. A.), nach dem er von dieser "mit Eintrag des Typeratings C560 und Erhalt der Visa ... als Flugzeugführer angestellt" wurde. In diesem Vertrag ist weiter bestimmt: