LAG Niedersachsen - Urteil vom 18.12.2007
5 Sa 214/07
Normen:
GG Art. 3 Art. 9 Abs. 3 ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 1, 2 § 11 Abs. 1 ; BAT 29 B;
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim - 3 Ca 409/06 - 18.01.2007,

Unbegründete Vergütungsklage nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst

LAG Niedersachsen, Urteil vom 18.12.2007 - Aktenzeichen 5 Sa 214/07

DRsp Nr. 2008/9647

Unbegründete Vergütungsklage nach Übergangsrecht im öffentlichen Dienst

1. Der Ortszuschlag der Stufe II des § 29 B BAT ist kein kinderbezogener Entgeltbestandteil; für diese Stufe als Erhöhung gegenüber der Stufe I wird dem Wortlaut der Tarifnorm folgend maßgeblich an eine bestehende oder einmal bestandene Ehe angeknüpft, wenn aus dieser Ehe Unterhaltsverpflichtungen folgen.2. Lediglich der Ortszuschlag der Stufe I kann in das Vergleichsentgelt eingerechnet werden, wenn ein solcher Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag der Stufe II im September 2005 (gleich aus welchem Grund) nicht bestanden hat; § 5 Abs. 1 und 2 TVÜ-VKA trägt dem Sinn und Zweck der Entgeltbestimmung nach dem TVÖD Rechnung.3. Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 TVÜ-VKA sind wirksam und verstoßen nicht gegen Art. 3 GG; die Regelungen der §§ 5 Abs. 1 und 2, 11 TVÜ-VKA tragen dem Zweck, familienbezogene Entgeltbestandteile durch eine stärkere Betonung des Leistungsprinzips zu ersetzen, Rechnung und entsprechen der Tarifautonomie gemäß Art. 9 Abs. 3 GG.

Normenkette:

GG Art. 3 Art. 9 Abs. 3 ; TVÜ-VKA § 5 Abs. 1, 2 § 11 Abs. 1 ; BAT 29 B;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Höhe der Vergütung nach der Überleitung ihres Arbeitsverhältnisses vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) zum 01.10.2005.