Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie über einen - zweitinstanzlich nur noch von der Arbeitnehmerin gestellten - Auflösungsantrag.
Die Beklagte betreibt einen Containerdienst und beschäftigt regelmäßig mehr als 5 Arbeitnehmer. Die 47 Jahre alte, ledige Klägerin ist seit 01. Juni 1994 bei der Beklagten als kaufmännische Angestellte zu einer Bruttomonatsvergütung von EUR 3.282,08 beschäftigt.
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