Die Parteien streiten über Rückzahlungsansprüche.
Der Kläger ist der Insolvenzverwalter über das Privatvermögen des Herrn T. B. (im Folgenden: Insolvenzschulder), der ein Reinigungsunternehmen unter der Firma T. H. Clean betrieben hat. Die Beklagte, die Stieftochter des Insolvenzschuldners, war bis zum 30.06.2003 in diesem Unternehmen angestellt. Absprachegemäß war sie im Besitz einer von drei für das Geschäftskonto erstellten EC-Karten, mit der sie im Laufe des Jahres 2001 Abhebungen für den Geschäftsbetrieb getätigt hat. Die Beklagte war in führender Position im Reinigungsbereich auf den verschiedenen Baustellen tätig. Die Verwaltung des Unternehmens wurde von ihrer Mutter, der Ehefrau des Insolvenzschuldners, geführt.
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