LAG München - Urteil vom 22.06.2006
4 Sa 141/06
Normen:
BetrVG § 77 § 111 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 26.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 5149/05

Unbegründeter Abfindungsanspruch aus Sozialplan der ehemaligen Konzernmuttergesellschaft

LAG München, Urteil vom 22.06.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 141/06

DRsp Nr. 2006/27993

Unbegründeter Abfindungsanspruch aus Sozialplan der ehemaligen Konzernmuttergesellschaft

»(Kein) Abfindungsanspruch aus einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung, die die ehemalige Konzern(groß)muttergesellschaft der Arbeitgeberin des klagenden Arbeitnehmers mit eigenen Betriebsräten und gleichzeitig mit Betriebsräten (ehemaliger) Konzerntochtergesellschaften, darunter der ehemaligen Arbeitgeberin der Klagepartei, abgeschlossen hat - auch aus Schadensersatzgesichtspunkten.«

Normenkette:

BetrVG § 77 § 111 ;

Tatbestand:

Der Kläger macht gegenüber der Beklagten einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan geltend.

Der am 00.00.1969 geborene Kläger war auf der Basis des Arbeitsvertrages vom 27.04.2000 (Anlage K 1, Bl. 5 bis 10 d. A.) seit 01.10.1999 - so die Angabe im Klageschriftsatz - bei der Fa. d. GmbH - einem damaligen Tochter-(bzw. Enkel-) unternehmen der Beklagten - als "verantwortlicher Redakteur" mit einer Vergütung von zuletzt (durchschnittlich) EUR 4.460,00 brutto/Monat beschäftigt.