Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan geltend.
Die am 00.00.1971 geborene, für ein Kind unterhaltspflichtige, Klägerin war auf der Basis des Arbeitsvertrages vom 30.12.1999 (Anlage K 1, Bl. 5 bis 10 d. A.) seit 01.01.2000 bei der Fa. d. GmbH - einem damaligen Tochter-(bzw. Enkel-) unternehmen der Beklagten - als "Referentin Finanzen & Honorare" mit einer Vergütung von zuletzt (durchschnittlich) EUR 3.579,04 brutto/Monat beschäftigt.
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