LAG München - Urteil vom 22.06.2006
4 Sa 158/06
Normen:
BetrVG § 77 § 111 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 20.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ca 4212/05

Unbegründeter Abfindungsanspruch aus Sozialplan der ehemaligen Konzernmuttergesellschaft

LAG München, Urteil vom 22.06.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 158/06

DRsp Nr. 2006/27994

Unbegründeter Abfindungsanspruch aus Sozialplan der ehemaligen Konzernmuttergesellschaft

»(Kein) Abfindungsanspruch aus einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung, die die ehemalige Konzern(groß)muttergesellschaft der Arbeitgeberin des klagenden Arbeitnehmers mit eigenen Betriebsräten und gleichzeitig mit Betriebsräten (ehemaliger) Konzerntochtergesellschaften, darunter der ehemaligen Arbeitgeberin der Klagepartei, abgeschlossen hat - auch aus Schadensersatzgesichtspunkten.«

Normenkette:

BetrVG § 77 § 111 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten einen Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan geltend.

Die am 00.00.1971 geborene, für ein Kind unterhaltspflichtige, Klägerin war auf der Basis des Arbeitsvertrages vom 30.12.1999 (Anlage K 1, Bl. 5 bis 10 d. A.) seit 01.01.2000 bei der Fa. d. GmbH - einem damaligen Tochter-(bzw. Enkel-) unternehmen der Beklagten - als "Referentin Finanzen & Honorare" mit einer Vergütung von zuletzt (durchschnittlich) EUR 3.579,04 brutto/Monat beschäftigt.