LAG Köln - Urteil vom 14.03.2006
9 Sa 1152/05
Normen:
BGB § 133 § 157 § 242 § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 15.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3687/04

Unbegründeter Anspruch auf Erhöhung variabler Vergütung bei unterlassener Zielvereinbarung - ergänzende Vertragsauslegung zur Zielvereinbarung für Sachbearbeiterin in der Finanzbuchhaltung - rechtsmissbräuchliche Rüge fehlender Zielvereinbarung bei unwidersprochenem Bemessungsverfahren in der Vergangenheit

LAG Köln, Urteil vom 14.03.2006 - Aktenzeichen 9 Sa 1152/05

DRsp Nr. 2007/1044

Unbegründeter Anspruch auf Erhöhung variabler Vergütung bei unterlassener Zielvereinbarung - ergänzende Vertragsauslegung zur Zielvereinbarung für Sachbearbeiterin in der Finanzbuchhaltung - rechtsmissbräuchliche Rüge fehlender Zielvereinbarung bei unwidersprochenem Bemessungsverfahren in der Vergangenheit

»1. Unterbleibt die für die Bemessung einer variablen Vergütung relevante Zielvereinbarung, kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermitteln sein, welche Zielsetzungen und welche Leistungshöhe bei welchem Leistungsgrad die Parteien festgesetzt hätten (abweichend von LAG Köln, Urteil vom 23. Mai 2002 - 7 Sa 71/02 -).2. Die Ziele, die die Parteien festgelegt hätten, können nur aus dem arbeitsvertraglichen Aufgabengebiet hergeleitet werden. Dabei versteht es sich, dass nicht jede Aufgabe rein nach quantitativen Gesichtspunkten bewertet werden kann. Dies ist z. B. bei Verwaltungstätigkeiten regelmäßig nicht möglich.