LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.12.2006
9 Sa 717/06
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO § 916 Abs. 1 § 936 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 09.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ga 17/06

Unbegründeter Eilantrag auf Herausgabe eines Dienstwagens bei fehlendem Verfügungsanspruch - keine wirksame Freistellung durch einseitige Erklärung der Arbeitgeberin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.12.2006 - Aktenzeichen 9 Sa 717/06

DRsp Nr. 2007/17835

Unbegründeter Eilantrag auf Herausgabe eines Dienstwagens bei fehlendem Verfügungsanspruch - keine wirksame Freistellung durch einseitige Erklärung der Arbeitgeberin

Wegen der synallagmatischen Verknüpfung der Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers mit der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers kommt eine einseitige Freistellung durch die Arbeitgeberin nur in Ausnahmefällen in Betracht (etwa bei der Urlaubserteilung oder der Einführung von Kurzarbeit durch Ermächtigung des Landesarbeitsamtes); Voraussetzung dafür ist, dass überwiegende und schutzwürdige Interessen der Arbeitgeberin den grundrechtlich geschützten Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers ausnahmsweise verdrängen.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; ZPO § 916 Abs. 1 § 936 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Eilverfahrens um einen Anspruch der Arbeitgeberin auf Herausgabe eines Dienstwagens und der dazu gehörenden Fahrzeugpapiere, Schlüssel und Tankkarten.