LAG München - Urteil vom 12.10.2006
4 Sa 677/06
Normen:
GG Art. 1 Art. 2 ; ZPO § 935 § 940 ; BGB § 242, 611, 613 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 13.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 37 Ga 58/06

Unbegründeter Eilantrag auf tatsächliche Beschäftigung bei fehlender Glaubhaftmachung der Leistungsfähigkeit

LAG München, Urteil vom 12.10.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 677/06

DRsp Nr. 2008/14497

Unbegründeter Eilantrag auf tatsächliche Beschäftigung bei fehlender Glaubhaftmachung der Leistungsfähigkeit

Versäumt es die Arbeitnehmerin, im Rahmen ihres Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung eines tatsächlichen Beschäftigungsanspruchs näher darzulegen und im Rahmen des Freibeweisverfahrens glaubhaft zu machen, dass sie trotz ihrer mehrfach ärztlich attestierten erheblichen körperlichen Einschränkungen in der Lage ist, unter Berücksichtigung der Rücksichtnahmepflichten der Arbeitgeberin im Rahmen der Ausübung des Direktionsrechtes ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit als Küchenhilfe in der Kantine der Arbeitgeberin ohne wesentliche Einschränkung zu verrichten, scheidet im Rahmen der allein möglichen summarischen Prüfung auf den ersten Blick bereits die Leistungsfähigkeit (Leistungsmöglichkeit) der Arbeitnehmerin und damit ein Anspruch auf Beschäftigung überhaupt aus.

Normenkette:

GG Art. 1 Art. 2 ; ZPO § 935 § 940 ; BGB § 242, 611, 613 ;

Tatbestand:

Die Verfügungsklägerin macht im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung durch die Verfügungsbeklagte als Arbeitgeberin geltend.