LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.03.2005
9 Sa 885/04
Normen:
LPersVG 39 Abs. 2 S. 1, Abs. 3; BetrVG § 37 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 09.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 325/03

Unbegründeter Vergütungsanspruch bei nicht erforderlicher Personalratstätigkeit - abgestufte Darlegungs- und Beweislast - Anzeichen für rechtsmissbräuchliches Verhalten des Personalratsmitgliedes

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2005 - Aktenzeichen 9 Sa 885/04

DRsp Nr. 2005/11973

Unbegründeter Vergütungsanspruch bei nicht erforderlicher Personalratstätigkeit - abgestufte Darlegungs- und Beweislast - Anzeichen für rechtsmissbräuchliches Verhalten des Personalratsmitgliedes

1. Im Rahmen des § 39 Abs. 2 LPersVG kommt es ebenso wie in § 37 Abs. 2 BetrVG maßgeblich darauf an, ob die Arbeitsversäumnis nach Umfang und Art der Behörde erforderlich ist, um die Aufgaben als Personalratsmitglied ordnungsgemäß zu erfüllen; hierfür sind weder rein objektive Momente, noch ist die subjektive Ansicht des einzelnen Personalratsmitgliedes maßgebend, entscheidend ist vielmehr, dass das Personalratsmitglied bei gewissenhafter Überlegung und bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die Arbeitsversäumnis für notwendig halten durfte, um den gestellten Aufgaben gerecht zu werden.