Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Zahlung einer Zulage gemäß der Protokollerklärung Nr. 1 (1) b der Anlage 1b zum
Die Klägerin ist seit 1.1.1984 beim Beklagten in deren Bezirkskrankenhaus Taufkirchen/Vils als Krankenschwesster tätig. Sie ist derzeit in KR VII (Fallgruppe 14) der Anlage 1b (B/TdL/VKA) zum
In § 2 des schriftlichen Arbeitsvertrages der Parteien vom 4.1.1984 ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis sich nach den Vorschriften des Bundesangestelltentarifvertrages vom 23.2.1961 in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber jeweils geltenden Fassung, den einschlä-gigen Sonderregelungen zum
Die Klägerin ist auf der so genannten Station 1 tätig, in der ausschließlich suchtkranke Menschen behandelt werden.
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