Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21.09.2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf jeweils 4.040,62 EUR festgesetzt.
I. Die am 10.10.2017 schriftlich eingelegte Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihr am 2.10.2017 zugestellten Beschluss des Sozialgerichts (
II. Die Beschwerde ist jedoch nicht begründet. Das
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