Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Wiederaufnahmeverfahren wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Fortsetzung des Berufungsverfahrens
In dem vormals bei dem erkennenden Gericht anhängigen Verfahren
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