LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 04.09.2012
5 Sa 308/11
Normen:
GG Art. 9 Abs. 3; BGB § 25; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; MTV Einzelhandel MV § 12.3 S. 1; MTV Einzelhandel MV § 12.3 S. 2; MTV Einzelhandel MV § 13;
Vorinstanzen:
ArbG Rostock, vom 18.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1038/10

Unbillige Kürzung tariflicher Sonderzuwendung bei Bezug von Krankengeld infolge Erkrankung eines Kindes; Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im Einzelhandelsverband Nord e.V.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.09.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 308/11

DRsp Nr. 2013/2234

Unbillige Kürzung tariflicher Sonderzuwendung bei Bezug von Krankengeld infolge Erkrankung eines Kindes; Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im Einzelhandelsverband Nord e.V.

1. Die wirksame Begründung einer OT-Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband setzt voraus, dass es für diese Mitgliedschaftsform zu dem Zeitpunkt, zu dem sie begründet werden soll, eine wirksame satzungsmäßige Grundlage gibt (BAG 20. August 2009 - 4 AZR 300/08). Die Satzung des Einzelhandelsverbandes Nord e. V. in der Fassung vom 21. Dezember 2006 erfüllt die dazu von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben trotz der sehr allgemein gehaltenen Regelungen zur Trennung der Befugnisse von OT- und Vollmitgliedern (ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteile vom 6. Oktober 2011 - 1 Sa 76/11 - und - 1 Sa 77/11). 2. Soweit die Satzung des Einzelhandelsverband Nord e.V. darauf abstellt, dass Vollmitglieder in den Status des OT-Mitgliedes wechseln können, schließt das nicht aus, neue Mitglieder unmittelbar im Status eines OT-Mitglieds aufzunehmen (ebenso LAG Mecklenburg-Vorpommern Urteile vom 6. Oktober 2011 aaO.).