Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall. Streitig ist insbesondere, ob der Kläger bei dem Unfallgeschehen am 22. April 2012 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.
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