Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.10.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte beim Kläger weitere Folgen eines Arbeitsunfalls anzuerkennen hat und ihm deswegen eine höhere Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht.
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