LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 31.08.2017
L 17 U 703/15
Normen:
SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 02.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 U 225/14

UnfallversicherungsrechtAuferlegung von VerschuldenskostenMissbräuchliche Rechtsverfolgung

LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.08.2017 - Aktenzeichen L 17 U 703/15

DRsp Nr. 2018/3098

Unfallversicherungsrecht Auferlegung von Verschuldenskosten Missbräuchliche Rechtsverfolgung

Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung ist anzunehmen, wenn die Weiterführung des Rechtsstreits von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 02.10.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte beim Kläger weitere Folgen eines Arbeitsunfalls anzuerkennen hat und ihm deswegen eine höhere Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusteht.