Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30. Januar 2018 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin als Schülerin 1978 in der DDR einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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